Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anbieterinformationen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle einmaligen Sponsoring-Zahlungen an das Projekt „Bobby’s Farm“ (im Folgenden „Projekt“ genannt), das von Michael Boris Zdanowicz (Geschäftsadresse: Gutenbergstraße 62, 14467 Potsdam) betrieben wird. Die Rechtsform ist „Bobby’s Farm e. V. (in Gründung)“.
1.2 Aktuell ist „Bobby’s Farm e. V.“ noch kein eingetragener Verein, sodass sämtliche Rechtsgeschäfte vorerst durch den Betreiber Michael Boris Zdanowicz abgeschlossen werden.
1.3 Die Kontaktaufnahme ist möglich unter:
E-Mail: kontaktanfrage@bobbys.farm
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Durch eine einmalige Sponsoring-Zahlung kommt ein Sponsoring-Vertrag zwischen dem jeweiligen Sponsor (im Folgenden „Sponsor“) und dem Betreiber zustande.
2.2 Der Sponsor gibt mit seiner Zahlung (per Stripe, PayPal oder Überweisung) ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Sponsoring-Vertrags ab. Mit Eingang der Zahlung und entsprechender Bestätigung wird der Vertrag seitens des Betreibers angenommen.
2.3 Eine gesonderte Unterzeichnung des Vertrags ist nicht erforderlich. Durch die Zahlung erkennt der Sponsor diese AGB als verbindlich an.

3. Art der Förderung (Sponsoring, keine Spende)

3.1 Die geleisteten Zahlungen sind Sponsoring-Beiträge. Sie stellen keine Spenden im rechtlichen Sinne dar und berechtigen nicht zum Erhalt einer Spendenquittung.
3.2 Bei einem Sponsoring erfolgt stets eine Gegenleistung durch den Betreiber im Sinne einer werblichen Nennung oder Darstellung des Sponsors.

4. Gegenleistung für Privatpersonen (monatliche Sponsorenwand)

4.1 Für Privatpersonen besteht die Gegenleistung in der einmaligen Nennung des Sponsors auf einer digitalen „Sponsorenwand“ auf der Website des Projekts.
4.2 Die Nennung erfolgt für den Kalendermonat, in dem die Zahlung eingegangen ist (z. B. „Sponsoring im Januar 2025“).
4.3 Jede Privatperson kann nur einmal pro Kalendermonat auf der Sponsorenwand genannt werden. Wird mehrfach gesponsert, gilt die Platzierung für eine Nennung im jeweiligen Monat.
4.4 Die monatliche Gestaltung der Sponsorenwand und die zeitlich befristete Sichtbarkeit dienen der Individualisierung der Leistung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

5. Gegenleistung für Unternehmen (Logo-Platzierung)

5.1 Für Unternehmen besteht die Gegenleistung in der Platzierung des Firmenlogos auf der Website von Bobby’s Farm.
5.2 Die Platzierung kann dauerhaft oder zeitlich befristet erfolgen und umfasst je nach Vereinbarung eine Kurzbeschreibung, einen Weblink sowie ggf. vom Sponsor bereitgestelltes Bildmaterial.
5.3 Der Umfang und die Dauer der Platzierung richten sich nach der individuellen Absprache zwischen dem Sponsor (Unternehmen) und dem Betreiber.

6. Pflichten der Sponsoren

6.1 Namens- und Logonutzung:
Privatpersonen: Mit der Zahlung erklärt der Sponsor sein Einverständnis zur einmaligen Veröffentlichung des Vor- und/oder Nachnamens (oder eines Pseudonyms, falls vorher vereinbart).
Unternehmen: Mit der Zahlung erklärt das Unternehmen sein Einverständnis zur Veröffentlichung seines Logos, Firmennamens und ggf. weiterer im Vorfeld bereitgestellter Informationen (z. B. Kurzbeschreibung, Link).
6.2 Rechteeinräumung: Der Sponsor bestätigt, dass ihm an den bereitgestellten Materialien (z. B. Logo, Bildmaterial) sämtliche erforderlichen Rechte zustehen und dass diese frei von Rechten Dritter sind.
6.3 Unzulässige Inhalte: Der Sponsor darf nur solche Namen, Logos oder Inhalte bereitstellen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter verletzen.

7. Haftung & Ablehnung

7.1 Der Betreiber bemüht sich um eine ordnungsgemäße Darstellung der Sponsoren (Name oder Logo) auf der Website. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für technische Ausfälle, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
7.2 Der Betreiber behält sich vor, Sponsoren abzulehnen, wenn die Inhalte oder das Geschäftsmodell des Sponsors gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Grundsätze des Projekts verstoßen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nur, wenn die Ablehnung ohne Verschulden des Sponsors erfolgt.
7.3 Für Schäden, die durch die Verletzung von Rechten Dritter an den vom Sponsor bereitgestellten Inhalten (z. B. Logo) entstehen, haftet allein der Sponsor.

8. Datenschutz gemäß DSGVO

8.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, ggf. Adressdaten bei Zahlungsabwicklung) ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Sponsoring-Vertrags sowie zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.
8.2 Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung).
8.3 Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Sponsoring-Leistung und anschließende Dokumentationspflichten (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) erforderlich ist.
8.4 Die Sponsoren haben das Recht, Auskunft über die bei dem Betreiber gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
8.5 Detailinformationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung (Link zur jeweiligen Datenschutzseite) aufgeführt.

9. Ausschluss des Widerrufsrechts

9.1 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Pflicht zum Widerruf bei individuell angefertigten bzw. personalisierten Leistungen besteht.
9.2 Die Gegenleistung (Nennung auf der Sponsorenwand oder individuelle Logoplatzierung) ist zeitlich und inhaltlich individualisiert, sodass ein Widerruf ausgeschlossen ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart.
10.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
10.4 Änderungen und Ergänzungen: Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Auf bereits bestehende Verträge haben solche Änderungen nur dann Auswirkungen, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder der Sponsor ausdrücklich zustimmt.